Nutzungsbedingungen für das Maintrust-Reporting
Für die Nutzung des Maintrust-Reporting gelten ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Nomura Asset Management Deutschland KAG mbH, Frankfurt (nachstehend als "Maintrust" bezeichnet), und den Anlegern die nachfolgenden Bedingungen:
1. Leistungsumfang
Das Maintrust-Reporting bietet Anlegern die Möglichkeit, Informationen über ihre Spezialfonds und Publikumfonds in dem von Maintrust angebotenen Umfang auf den Internet-Seiten des Maintrust abzufragen.
Es besteht kein Anspruch des Anlegers auf die ständige Verfügbarkeit des E-Reportings. Einschränkungen können sich insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus sonstigen technischen Gründen ergeben.
Der Maintrust behält sich ein jederzeitiges Änderungsrecht hinsichtlich des Informationsangebots des Reportings bzw. des zugrundeliegenden Verfahrens vor, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um technische Anpassungen vorzunehmen oder gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Anforderungen einzuhalten. Darüber hinaus ist der Maintrust nicht verpflichtet, das Angebot des Reportings unbegrenzt aufrechtzuerhalten. Das Reporting kann jederzeit, nach entsprechender Mitteilung an die Anleger, eingestellt werden.
2. Nutzungsberechtigung und Verfahren
Der Zugang zum Maintrust-Reporting erfolgt mittels UserID und Passwort, die dem Anleger von Maintrust zur Verfügung gestellt werden. Durch Eingabe von UserID und Passwort hat der Anleger Zugang zu den entsprechenden Informationen seiner Spezialfonds.
Sollen für die Sondervermögen des Anlegers tätige Berater, Mitarbeiter der Depotbank oder sonstige Bevollmächtigte des Anlegers (nachfolgend "Bevollmächtigte") neben dem Anleger eine Nutzungsberechtigung für das Reporting erhalten, hat der Anleger seine Zustimmung hierzu vorab dem Maintrust schriftlich mitzuteilen (die Anleger und deren Bevollmächtigte werden im Folgenden insgesamt als "Nutzer" bezeichnet).
Scheidet ein Nutzer aus dem Unternehmen des Anlegers aus oder widerruft der Anleger seine Zustimmung zur Nutzungsbefugnis, so hat der Anleger Maintrust hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
3. Umgang mit dem Passwort
Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass unbefugte Personen keine Kenntnis von dem von Maintrust an ihn vergebenen Passwort erhalten. Er hat die nach dem jeweiligen Stand der Technik notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um sein System vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Hält der Nutzer eine missbräuchliche Nutzung oder Kenntniserlangung des Passwortes durch Dritte für möglich, so hat er den Maintrust unverzüglich hierüber zu unterrichten. Daraufhin wird Maintrust den Reporting-Zugang sperren bzw. ein neues Passwort vergeben.
4. Sperre des Reporting
Der Maintrust wird den Zugang sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Der Anleger wird hierüber informiert. Durch schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail) kann der Kunde die Sperrung seines Reporting-Zugangs durch Maintrust veranlassen.
5. Haftung
Für Störungen des Reportings, insbesondere in dem Fall, dass der Zugriff vorübergehend oder dauerhaft aus technischen Gründen nicht möglich ist oder die Datenübermittlung nicht ordnungsgemäß erfolgt, haftet Maintrust nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Da der Zugriff unbefugter Dritter auf die Informationen des Maintrust-Reporting nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, übernimmt Maintrust keine Garantie oder Haftung für die Vertraulichkeit bzw. Integrität der bereitgestellten Informationen.
Maintrust übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der abrufbaren Informationen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass schwebende Geschäfte in den berichteten Beständen grundsätzlich nicht enthalten sind.
Haftungsansprüche gegen Maintrust sind ausgeschlossen, sofern seitens Maintrust kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
6. Anwendbares Recht
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
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